Eingliederungs- u. Wohnungslosenhilfe Landkreis Diepholz FD Soziales

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49356 Diepholz

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Fachdienst 50 Soziales Leitung Ulrike Tammen, Fachdienstleitung FDL Tel.: 05441 976-1029 Rainer Norzel, stlv. FDL Tel.: 05441 976-1019 Teamkoordinatorin Eingliederungshilfe – Wohnungslosenhilfe Heike Weidemann, Tel.: 05441 976-1208 Team Hilfe zum Lebensunterhalt Teamkoordinatorin Sabine Lohrig Tel.: 05441 976-4223 E-Mail: sabine.lohrig@diepholz.de Team Hilfe zur Pflege Teamkoordinatorin Annelie Genge Tel.: 05441 976-1032 E-Mail: Annelie.genge@diepholz.de Team Eingliederungshilfe Kinder und Erwachsene Teamkoordinatorin Heike Weidemann Tel.:05441 976-1208 E-Mail: Heike.Weidemann@diepholz.de Team Heimaufsicht Teamkoordinatorin Annelie Genge Tel.: 05441 976-1032 E-Mail: Annelie.genge@diepholz.de

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

    Zu den allgemeinen Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung — Team Heimaufsicht: Telefonische Sprechzeiten Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag – Donnerstag 12:00 Uhr – 15:00 Uhr. Besuche bitte nur nach vorheriger Vereinbarung.

Aufgaben:

    Teams / Aufgaben des FD 50 Hilfeplanung Wirtschaftliche Hilfe – Wohnen Wirtschaftliche Hilfe – Arbeit und Tagesstruktur Wirtschaftliche Hilfe – Schule und Ausbildung Wirtschaftliche Hilfe – Wohnungslosenhilfe Wirtschaftliche Hilfe – Heilpädagogische Leistungen Wirtschaftliche Hilfe – Spezialförderungsdienst Zentrale Aufgaben Zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege §§ 61 ff. SGB XII gehören: Häusliche Pflege, z.B. Pflegegeld, Erstattung angemessener Aufwendungen Teilstationäre Pflege Kurzzeitpflege Stationäre Pflege, z.B. Unterbringung in einem Pflegeheim Hilfsmittel Die Hilfe zur Pflege dient dazu, dem Pflege- bedürftigen ein Leben zu ermöglichen, das dem nicht pflegebedürftiger Menschen entspricht. Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII können Personen erhalten, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedürfen. Voraussetzung ist , dass das eigene Einkommen und Vermögen für die Finanzierung nicht ausreicht und die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Team Eingliederungshilfe Aufgaben Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe (§§ 53,54 SGB XII) gehören: Stationäre Hilfen z.B. Unterbringung in einem Wohnheim Teilstationäre Hilfen z.B. Besuch einer Behindertenwerkstatt, eines Integrations- und Sonderkindergartens etc. Ambulante Hilfen z.B. Betreutes Wohnen, Assistenzhilfen etc. Für Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, bietet die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Hilfen an. Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behin- derten Menschen in die Gesellschaft einzu- gliedern und ihn zu einem weitgehend selbstständigen Leben zu befähigen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozial- leistungsträger/Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter, Unfallversicherungsträger) nachrangig und kommen daher nur in Betracht, wenn diese Ansprüche ausgeschlossen sind. Leistungen nach Spezialgesetzen: Blindengeld / -hilfe, Aussiedler und Vertriebene, Kriegsopferfürsorge, Wohnbauförderung, Wohngeld. BAföG / Unterhaltssicherung Fachplanungen und Vertragsmanagement Hilfe zum Lebensunterhalt Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) Delegationsaufsicht Unterhaltsangelegenheiten Hilfe zur Gesundheit Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) Hilfe zur Pflege Heimaufsicht Pflegestützpunkt Team Hilfe zum Lebensunterhalt (FD 50) Ansprechperson Sabine Lohrig, Teamkoordinatorin Tel.: 05441 976-4223 E-Mail: sabine.lohrig@diepholz.de Aufgaben: Grundsicherung gem. §§ 41 ff SGB XII können Personen erhalten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Voraussetzung ist ferner, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Grundsicherung dient zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung, angemessenen Unterkunft und Heizung. Hilfe zum Lebensunterhalt gem. §§ 27 ff SGB XII können Personen erhalten, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherung nicht erfüllen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II haben. Die Leistung dient – wie die Grundsicherung – zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und wird ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Zu den Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören: Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts durch Regelsätze Übernahme von angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten Gewährung von Darlehen zur Sicherung der Unterkunft oder bei vergleichbaren Notlagen Gewährung von einmaligen Beihilfen in den gesetzlich bestimmten Fällen Hilfe zur Gesundheit gem. §§ 47 ff SGB XII kann Personen gewährt werden, die keine Möglichkeit haben, sich in einer gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse zu versichern. Zu den Leistungen der Hilfe zur Gesundheit gehören: Leistungen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Hilfe zur Familienplanung Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können Ausländer erhalten, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet haben und einen in § 1 AsylbLG genannten Aufenthaltstitel besitzen. Die Leistung dient zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Unterkunft und Heizung. Sie wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören: Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich Unterkunft und Heizung Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sonstige Leistungen, besonders zur Deckung der Bedürfnisse von Kindern Team Heimaufsicht (FD 50) Ansprechperson: Gerhard Ehlers Tel.: 05441 976-4648 Fax: 05441 976-4944 E-Mail: Gerhard.Ehlers@diepholz.de Aufgaben: Überwachung der Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Heimaufsicht. Beratung der Pflegeheimträger bei Neu- / Umbaumaßnahmen Beantwortung von Fragen der Bewohner z. B. zu Heimverträgen, bei Pflegemängel etc.