Hindenburgstraße 7
49356 Diepholz
Telefon: 05441 4033
Fax: 05441 82144
E-Mail: info@menkeschule.de
Internet: www.menkeschule.de
Ansprechperson(en): Merle Milster
Frau Merle Milster, Förderschulrektorin, Telefon 05441 4033
Sprechzeiten / Öffnungszeiten:
- Sekretariat: Leonie Slater, Bürozeiten: Montag: 07:30 – 10:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 07:30 – 15:15 Uhr
Angebote:
- Die Menkeschule hat u.a. folgende Angebote: – Die Lerninhalte der ersten beiden Schuljahrga¨nge werden bei uns auf drei Schuljahre gestreckt (Prinzip der offenen Eingangsstufe). Das dritte Jahr gilt nicht als Wiederholungsjahr. Ein Wechsel zur Grundschule ist je nach Lernstand auch früher möglich. – schallgedämmte Unterrichtsraume – kleinere Lerngruppe – der sprachheilimmanente Unterricht weitet sich auf alle Unterrichtsfächer aus – Zusammenarbeit und Austausch mit Sprachheilpraxen – Sprachtherapien durch Logopäden können im Anschluss an den Unterricht in der Schule durchgeführt werden. – Einbindung von Medien: Jedes Kind hat in der Schule sein eigenes IPad.—- Konkret im alltäglichen Unterricht bietet die Menkeschule: – intensives auditives Wahrnehmungstraining – vermehrte Übungen zur Unterscheidung z.B. ähnlich klingender Laute – Einsatz von Spiegeln, Lautzeichen, Mundbildern – Trainieren des silbengestützten Verfahrens für das Erstlesen und Erstschreiben
Zielsetzung:
- Die Ziele der Menkeschule für die Kinder sind: – Sie kommunizieren sprachlich situationsgerecht mit ihren Mitmenschen. – Sie erlangen die wichtigen Voraussetzungen, um erfolgreich Lesen und Schreiben zu lernen. – Wir wollen für die Kinder eine gute Basis schaffen, damit sie motiviert und mit einem guten Selbstbewusstsein zur Grundschule wechseln können.
Aufgaben:
- Die Menkenschule bietet eine intensive, individuelle und unterrichtsimmanente Förderung bei Sprachauffälligkeiten in folgenden Bereichen: – Sprachverständnis – Sprachproduktion – Lautwahrnehmung – Lautunterscheidung – Grammatik – Wortschatz / Wortbedeutung —– Darunter fallen auch u.a. Stottern, Stimmstörungen, Poltern, Mutismus und Hörverarbeitungsstörungen. Voraussetzung ist der festgestellte sonderpädagogische Unterstützungbedarf im Bereich Sprache. Melden Sie sich gerne für weitere Informationen.