Unabhängige Teilhabeberatung für den Landkreis Diepholz e.V.

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Lerchenweg 7
28844 Weyhe
E-Mail: info@eutb-diepholz.de

Internet: www.eutb-diepholz.de


Ansprechperson(en): Katrin Kurtz

Frau Lodny (Varrel): 0173/5153786, Frau Kurtz (Weyhe): 0173/4384704, Herr Marx (Stuhr): 0173/4394040

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

    Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bietet im Landkreis Diepholz an 12 Standorten Sprechstunden an. Bitte entnehmen Sie unserer Webseite: www.eutb-diepholz.de , wo Sie uns finden und wann die Sprechstunden sind. Sie können auch bei den Beraterinnen telefonisch Termine ausmachen oder einen Termin per E-Mail, info@eutb-diepholz.de, erfragen.

Angebote:

    –EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung — EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Menschen mit Behinderungen können sich zu allen Fragen der Teilhabe beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und wird bundesweit angeboten. Die Beratung in unserem EUTB – Angebot erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Dieses Peer Counseling -Peers nennt man Personen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen – findet in vertrauensvoller Atmosphäre statt. Alle Themen können offen und auf Augenhöhe besprochen werden. –Ergänzend bedeutet: — – Das Beratungsangebot ist neu, – Die EUTB ergänzt das vorhandene Beratungsangebot, – Es findet zusätzlich zur Beratung von Menschen mit Behinderungen durch Kostenträger und Leistungsanbieter statt. –Unabhängig bedeutet: — – Der Trägerverein für das Beratungsangebot ist kein Leistungsanbieter oder Kostenträger für Menschen mit Behinderungen. – – Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung: — – Die EUTB unterstützt Sie bei allen Fragen zur Teilhabe, -Klärung von Fragen vor der Beantragung von Leistungen, -Unterstützung um selbstbestimmt leben zu können – –Beispiele aus dem Beratungsangebot — -Was ist Assistenz? -Was ist ein Teilhabeplan? -Teilhabe am Arbeitsleben, Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.