Ambulante Kinderkrankenpflege Krank und klein- bleib daheim

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Bismarckstraße 16
27232 Sulingen

Telefon: 04271 9567680
Fax: 04271 95676829
E-Mail: info@krank-und-klein.de

Internet: www.krank-und-klein.de


Ansprechperson(en): Heike Witte

Geschäftsführung und Pflegedienstleitung der GmbH Frau Heike Witte.

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

    Wir sind jederzeit telefonisch erreichbar – auch nachts und am Wochenende — 24 Stunden Telefon 04271 956 768 0

Angebote:

    Wir sind mobil, um unsere Patienten in ihrer gewohnten Umgebung zu versorgen. Unsere Patienten betreuen wir: zu Hause – im Kindergarten – in Kindertagesstätten – in Schulen. Für diese Kinder sind wir da: frühgeborene Kinder – onkologischen erkrankte Kinder – schwerstbehinderte Kinder – akut erkrankte Kinder – chronisch erkrankte Kinder – intensivpflichtige Kinder (z.B. Beatmung) – palliativpflegebedürftige Kinder.

Zielsetzung:

    Wir arbeiten, um die bestmögliche Lebensqualität für unsere Patienten zu erzielen und stehen den Eltern zur Seite. Wir behalten den Überblick und versorgen umfassend. Im Pflegenetzwerk tauschen wir uns aus und wirken verbindend zwischen Kind/Eltern und dem externen Fachpersonal (z.B. Kinderärzte, -kliniken, -hospiz, Therapeuten, Frühförderzentren, Schulen und Kindertagesstätten). Wir machen uns für die Kinder und Jugendlichen stark: Erfahrung – seit 1989 arbeiten wir im häuslichen Bereich der Kinderkrankenpflege. Bei Intensivpatienten ist eine 24-Stundenpflege möglich. Fachkompetenz – unser Team besteht aus examinierten Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sowie speziell eingearbeitete Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Ein beträchtlicher Anteil der Mitarbeitenden verfügt über die pädiatrische Palliativ-Care-Ausbildung. Qualitätsmanagement – unsere Mitarbeiter/-innen besuchen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen. Kontinuierliche Dienstbesprechungen und Supervisionen sind fester Bestandteil unserer Arbeit.

Aufgaben:

    Im Rahmen des Leistungskatalogs der Kranken- und Pflegekassen gehören zu unseren Aufgaben: die Versorgung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen — die vom Kinderarzt/-klinik verordnete Behandlungspflege (SGB V) durchzuführen — Krankenhausaufenthalte zu verkürzen/vermeiden — Durchführung der Grundpflege § 36, Verhinderungspflege § 39 , Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45b, Beratungseinsatz § 37.3, Pflegeberater § 45 SGB XI, kostenfreie Fachberatung für pflegende Eltern und Angehörige.