Einbürgerungsbehörde Landkreis Diepholz Sicherheit und Ordnung

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Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz

Telefon: 05441 976-0
Fax: 05441 976-1738
E-Mail: rolf.napp@diepholz.de

Internet: www.diepholz.de


Ansprechperson(en): Rolf Napp

Personenstandswesen (Team 5): Rolf Napp Teamleitung Tel.: 05441 976-4028 — Stefanie Zumbrägel Tel.: 05441 976-4042 — Magdalena Homburg Tel.: 05441 976-4044

Kommentar:
siehe auch Landkreis Diepholz Ausländerbehörde

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

    Termine nach Vereinbarung — Von Montag bis Freitag nach vorheriger telefonischer Absprache! Öffnungszeiten für den Bereich Ausländerbehörde im BürgerSevice in Diepholz und Syke: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr. — Zur Verbesserung des Bürgerservices sind nach der Zentralisierung in der Kreisstadt Diepholz Anlaufstellen für Ausländerangelegenheiten eingerichtet worden. Während der Öffnungszeiten können Anträge abgegeben und erteilte Aufenthaltstitel abgeholt werden. Je nach Besucherzahl können ggf. sogar abschließende Bearbeitungen erfolgen. Mit Wartezeiten muss allerdings gerechnet werden. — In Angelegenheiten, die voraussichtlich einer intensiveren Beratung bedürfen, wird empfohlen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Angebote:

    Einbürgerungen: Beratung und Begleitung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. – Annahme und Entscheidung von Einbürgerungsanträgen – Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen und Annahme von Verzichtserklärungen. Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen – Ermittlung und Feststellung einer vorhandenen deutschen Staatsangehörigkeit.

Aufgaben:

    Einbürgerung – Allgemeine Informationen – In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich. Staatsangehörigkeitsausweis – Allgemeine Informationen – Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).