Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1080
Fax: 05441 976-17 74
E-Mail: christina.runge@diepholz.de
Internet: www.diepholz.de
Ansprechperson(en): Christina Runge
Arbeitsgemeinschaft Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Diepholz: Landkreis Diepholz: Christina Runge, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, Tel.: 05441 976-1080, E-Mail: christina.runge@diepholz.de Stadt Bassum: Christine Gaumann, Alte Poststraße 14, 27211 Bassum, Tel.: 04241 84-61, E-Mail: gaumann@stadt.bassum.de Stadt Sulingen: Anneke Nitsche, Galtener Straße 12, 27232 Sulingen, Tel.: 04271 88-420, E-Mail: anneke.nitsche@sulingen.de Stadt Syke: Birte Skrzyczak, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, Tel.: 04242 164-540, E-Mail: B.Skrzyczak@syke.de Stadt Twistringen: Heike Harms, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen, Tel.: 04243 413-106, E-Mail: h.harms@twistringen.de Gemeinde Stuhr: Nicole Feldmann-Paske, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr, Tel.: 0421 5695-321, E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte@Stuhr.de Gemeinde Weyhe: Christina Scheele, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe, Tel. 04203 71-221, E-Mail: gleichstellungsbuero@weyhe.de Samtgemeinde Altes Amt Lemförde: Petra Rieck, Hauptstraße 80, 49448 Lemförde, Tel.: 05443 209-33, E-Mail: petra.rieck@lemfoerde.de Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen: Christine Schröder, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen, Tel.: 04252 391-115, E-Mail: christine.schroeder@bruchausen-vilsen.de Samtgemeinde Kirchdorf: Antonia Schmidtke, Rathausstraße 12, 27245 Kirchdorf, Tel.: 04273 88-18, E-Mail: schmidtke@kirchdorf.de Samtgemeinde Rehden: Renate Leukering, Schulstraße 20, 49453 Rehden, Tel.: 05446 209-246, E-Mail: renate.leukering@rehden.de Samtgemeinde Schwaförden: Sabrina Schulz, Poststraße 157, 27252 Schwaförden, Tel.: 04277 9303-32 E-Mail: sabrina.schulz@schwafoerden.de Samtgemeinde Siedenburg: Elke Fahlenkamp, Allee 4, 27254 Siedenburg, Tel.: 04272 79-16, E-Mail: elke.fahlenkamp@siedenburg-online.de Gemeinde Wagenfeld: Sabine Schröder, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, Tel.:05444 9881-27, E-Mail: sabine.schroeder@wagenfeld.de Stadt Diepholz: Rosl Kurella, Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz, Tel.: 05441 909-227, E-Mail: gleichstellung@stadt-diepholz.de Samtgemeinde Barnstorf: Linda Rexforth Am Markt 4, 49406 Barnstorf, Tel.: 05442 809-111, E-Mail: gleichstellung@barnstorf.de
Kommentar:
Arbeitsgemeinschaft Kommunale Gleichstellungsbeauftrage im Landkreis Diepholz (Hauptamtliche – Nebenamtliche – Ehrenamtliche)
Sprechzeiten / Öffnungszeiten:
- Bitte Beratungstermine vereinbaren, um Wartezeiten auszuschließen.
Angebote:
- Sprechen Sie uns an – besuchen Sie unsere Veranstaltungen – nutzen Sie unsere Informationen! Wir freuen uns Sie kennen zu lernen und unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben.
Zielsetzung:
- Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind sehr umfangreich, lassen sich aber mit drei Verben auf einen kurzen Nenner bringen: informieren, unterstützen und vernetzen! — Die gesetzlichen Grundlagen für unser Handeln sind das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im NKomVG sind u.a. die Niedersächsische Verfassung und die Niedersächsische Landkreis- und Gemeindeordnung aufgegangen. — Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises wird vom Kreistag in ihr Amt berufen bzw. abberufen (einfache Mehrheit).
Aufgaben:
- Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigenStellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben (§ 9 Absatz 2 NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz). Die Themen sind dabei so bunt und vielfältig wie das Leben und reichen exemplarisch aufgezählt von A wie Arbeitsmarkt, über B wie Berufs- und Lebensplanung für Mädchen und Jungen, K wie Kinderbetreuung, U wie Unternehmerinnennetzwerke, V wie Verwaltungsreform bis hin zu Z wie Zwangsheirat. — Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine Querschnittsaufgabe, die sich in zwei große Arbeitsbereiche gliedern lässt: 1. der verwaltungsinterne Bereich zusammen mit dem Bereich der politischen Gremienarbeit und 2. der verwaltungsexterne Bereich. Die Gleichstellungsbeauftragte überprüft, ergänzt, regt an, initiiert mit dem Ziel, eine Bewusstseins- und Verhaltensänderung sowie eine Sensibilisierung für weibliche Lebenszusammenhänge zu bewirken. Die Gleichstellungsbeauftragte hat weit reichende Beteiligungsrechte. — Diese sind im Einzelnen — Anregungsrecht bzgl. der Arbeitsbedingungen, der personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, der Gemeinde und der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit der Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen; Teilnahme- und Anhörungsrecht; Widerspruchsrecht; Informations- und Akteneinsichtsrecht; (Personalakten nur mit Genehmigung der betroffenen Person); Beteiligungsrecht in allen personellen Angelegenheiten; Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligung an der Erstellung des Gleichstellungsplanes (§ 15 NGG); Stellungnahme zum Bericht des HVBs (Hauptverwaltungsbeamten) zur Situation der weiblichen Beschäftigten. — Die Gleichstellungsbeauftragte hat viele gesellschaftliche Schnittstellen: Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Institutionen, Frauenorganisationen und -projekte, Verwaltung, Schule, Kirche, Politik, Wirtschaft, Vereine und Verbände u.a. Die Gleichstellungsbeauftragte orientiert sich bei ihren Arbeitsprinzipien an folgenden Eckpunkten: Exemplarisch – Ausgangspunkt ihrer Arbeit ist oft der Einzelfall oder das Einzelphänomen. Öffentlich – Sie gibt Informationen über Geschlechtsspezifische Belange und Verhältnisse. Kritisch – Sie hat einen analytisch-kritischen Blick auf die gesellschaftliche Situation von Frauen und Männern. Positiv – Sie arbeitet lösungsorientiert und im Sinne konstruktiver Entwicklungen und Strategien. Querschnitthaft – Sie vertritt parteilich Frauenbelange in allen kommunalen Entscheidungsbereichen.