Johannistorwall 30
49074 Osnabrück
Telefon: 0541-25310
Fax: 0541 9989485
E-Mail: ra-osnabrueck@vdk.de
Internet: www.vdk.de/kv-diepholz
Ansprechperson(en): Hans-Jürgen Habelmann
Geschäftsstelle Osnabrück Ihr zuständiges VdK-Team für Diepholz, Osnabrück und Vechta u.a. für den OV Barnstorf-Twistringen und OV Sulingen Vorsitzender Kreisverband Diepholz Hans-Jürgen Habelmann Fax: 04471-958903 E-Mail: kv-diepholz@vdk.de Rechtsschutzleiter und Kreisverbands- geschäftsführer Marco Saathoff Assistentin Dagmar Meyer E-Mail: ra-osnabrueck@vdk.de Ortsverband Barnstorf-Twistringen Ortsverbandsvorsitzender Hermann Brackland Schleifmühle 4, 27239 Twistringen Tel.: 04243 686 Ortsverband Sulingen Ortsverbandsvorsitzender Hans-Jürgen Habelmann Auf dem Schwege 1, 27245 Barenburg Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e.V. Postfach 4929 26039 Oldenburg oder Nikolausstraße 11 26135 Oldenburg Telefon: 0441-21029-0 Telefax: 0441-21029-10 niedersachsen-bremen@vdk.de
Kommentar:
siehe auch Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e.V. Kreisverband Delmenhorst mit Geschäftsstelle in Delmenhorst
Sprechzeiten / Öffnungszeiten:
- Büro- und Beratungszeiten Geschäftsstelle Osnabrück und Außenberatung Geschäftsstelle Osnabrück Johannistorwall 30 49074 Osnabrück Telefon 0541-25310 Fax 0541-9989485 ra-osnabrueck@vdk.de Bürozeiten Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Beratungszeiten Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Außenberatung in Diepholz: 1. Mittwoch im Monat 14.00 Uhr – 16 Uhr, Rathaus Diepholz Rathausmarkt 1 Raum 220, 49356 Diepholz in Sulingen: 1. Mittwoch im Monat 11.00 Uhr – 12.00 Uhr Rathaus Sulingen (Sitzungszimmer) Galtener Straße 12, 27232 Sulingen in Twistringen: 1. Mittwoch im Monat 9.00 Uhr – 10.00 Uhr Rathaus Twistringen (Zimmer 305) Lindenstraße 14, 27239 Twistringen Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Angebote:
- Die einzelnen Ortsverbände bieten die Teilnahme an verschiedenen Veran- staltungen, wie Zusammenkünfte, Fahrten und verschiedene Aktivitäten an. Hierzu erteilen die Vorsitzenden der Ortsverbände Auskunft. Es wird Beratung und Hilfe in allen sozial- rechtlichen Angelegenheiten angeboten. Der VdK vertritt u. a. seine Mitglieder in Klagen, Berufungen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Rat – Hilfe – Rechtsschutz für VdK-Mitglieder u.a. Schwerbehindertenausweis, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation Prozessbevollmächtigte des VdK, ausgewiesene Fachleute, vertreten Mitglieder vor den Sozialverwaltungen und der Sozialgerichtsbarkeit – und zwar durch alle Instanzen! Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der VdK in allen sozialrechtlichen Angelegen- heiten. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, überprüfen Bescheide, legen – falls nötig – Widerspruch ein und vertreten die VdK- Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten. In den Orten Weyhe, Syke und Bassum im Landkreis Diepholz werden Außen- sprechstunden angeboten – siehe unter Sprechzeiten: Büro- und Beratungszeiten
Zielsetzung:
- Der Verbandsname „VdK“ war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen „Verband der Kriegsbe- schädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.“. Heute heißt der Bundes-verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V. mit 13 Landesverbänden und deren Kreisverbänden. Im VdK ist die Interessenvertretung der Rentner, Behinderten, Sozialversicherten, Kriegs- und Wehrdienstopfer, Zivildienst- opfer, Opfer von Unfällen und Gewalt, Hinterbliebenen, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Der Verband setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Seine Ziele sind die berufliche und gesellschaftliche Ein- gliederung sowie soziale Sicherheit seiner Mitglieder.
Aufgaben:
- Der Sozialverband VdK berät und hilft in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertritt die Mitglieder bis hin zum Bundessozialgericht u.a. in folgenden Bereichen: Krankenversicherung zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Zuzahlung und Befreiung, Sozialklausel, Überforderungsklausel, Kur, Rehabilitation… Pflegeversicherung zum Beispiel Beiträge, Pflegestufen, häusliche Pflege, Pflege im Heim, Pflegegeld, Heimunterbringung, Sachleistungen … Unfallversicherung zum Beispiel Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Berufsgenossenschaft, Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe, Übergangsgeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Sterbegeld, Witwen- / Witwerrente, Waisenrente … Rentenversicherung zum Beispiel Rentenantrag, Rentenbescheid, Grundsicherung, Deutsche Rentenversicherung (LVA, BfA), Kur / Rehabilitation, Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Versichertenkonto, Kindererziehungszeiten, Altersrente, Witwen- / Witwerrente, Vollrente, Teilrente, Hinzuverdienst, Rentenformel … Arbeitslosenversicherung zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Berufliche Bildung/Umschulung, Arbeitsförderung, Eingliederungsbeihilfen, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) … Behindertenrecht zum Beispiel Rehabilitation, Feststellungsverfahren, Schwerbehindertengesetz, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt / Wertmarke, Hilfsmittel, Verschlimmerungsantrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Vertrauensfrau / Vertrauensmann … Sozialhilferecht zum Beispiel BSHG, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Behinderung, Krankheit, Alter), Regelsatz, Antrag, Bescheid, Widerspruch… Soziales Entschädigungsrecht zum Beispiel Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienstopfer, Opfer von Gewalt, Impfgeschädigte, BVG, Erholungshilfe, Kur, Kraftfahrzeughilfe, Beschädigtenrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Hinterbliebenenrente, Pflegezulage, Ausgleichsrente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Berufsschadensausgleich